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Gilt ein Ferienhaus als Zweitwohnsitz?

Muss ich ein Ferienhaus als Erst- oder Zweitwohnsitz anmelden?

Für den Zweitwohnsitz erheben viele Gemeinden in Deutschland Steuern. Doch wann muss ich mein Ferienhaus als Zweitwohnsitz anmelden? Manche Immobilienkäufer fragen zudem, ob sie ihr Chalet als Erstwohnsitz nutzen dürfen.

Die Immobilienexperten von EuroParcs geben Antworten.

  1. Was ist ein Wohnsitz?

  2. Kann ich mein Ferienhaus als Erstwohnsitz nutzen?

  3. Wann muss ich in Deutschland einen Zweitwohnsitz anmelden?

  4. Muss ich bei (Teil-)Vermietung meines Ferienhauses einen Zweitwohnsitz anmelden?

  5. Gelten Ferienhäuser im Ausland als Zweitwohnsitz?

Was ist ein Wohnsitz?

Wer ein Ferienhaus kauft, fragt sich womöglich, ob er es als Zweitwohnsitz anmelden und auch entsprechende Steuern zahlen muss. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, wo sich Ihr Ferienhaus befindet und wie Sie es nutzen.

Definition von Wohnsitz

Zunächst möchten wir das Wort Wohnsitz definieren. Der Wortlaut des §7 Abs. 1 BGB zum Wohnsitz lautet:

„Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz.“ Ein Wohnsitz ist also die ständige Niederlassung einer Person. Weiter im §7 BGB Abs. 2 heißt es aber auch: „Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.“

Ist ein Ferienhaus, etwa Ihr Chalet bei EuroParcs, also ein Wohnsitz?

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Kann ich mein Ferienhaus als Erstwohnsitz nutzen?

Menschen können sich generell an mehr als nur einem Ort niederlassen. Deswegen gilt es, zwischen dem Erst- und dem Zweitwohnsitz zu unterscheiden. Der Erstwohnsitz ist der Wohnsitz, an dem ein Mensch seinen Lebensmittelpunkt hat. Die Bestimmung der Hauptwohnung richtet sich laut §21 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) zunächst danach, wo sich die Person vorwiegend aufhält.

Handelt es sich jedoch um eine verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Person mit Familie, so ist ihr Hauptwohnsitz der Ort, an dem sich die Familie oder der Lebenspartner überwiegend aufhalten. Demnach bestimmen also auch Lebensbeziehungen, welche Wohnung als Erstwohnsitz gilt.

Kein Erstwohnsitz in einem Ferienhaus

An EuroParcs wird regelmäßig die Frage herangetragen, ob man sein Ferienhaus als Erstwohnsitz nutzen darf. In unseren Ferienparks ist das leider nicht möglich. Der Nutzungs- und Bebauungsplan der Gemeinden, die den Bau unserer Ferienhäuser freigegeben haben, sieht stets eine Nutzung als Ferienhaus vor und nicht als Wohnhaus.

Bitte beachten Sie daher: Die Ferienimmobilien von EuroParcs dürfen also nur für Urlaube und nicht für dauerhaftes Wohnen genutzt werden. Anders sähe es aus, wenn im Nutzungs- und Bebauungsplan ein Wohngebiet vermerkt wäre – hier wäre ein Erstwohnsitz möglich.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.

Wann muss ich in Deutschland einen Zweitwohnsitz anmelden?

Viele Menschen unterhalten einen Zweitwohnsitz. Ein Beispiel wäre ein Ehemann, der mit seiner Familie in einem Haus auf dem Land wohnt und während der Woche in einer Wohnung nahe dem weit von Wohnhaus entfernten Dienstort in einer Großstadt lebt. Hier bildet das Haus der Familie den Lebensmittelpunkt und deswegen den Erstwohnsitz, die Wohnung nahe der Arbeitsstelle ist sein Zweitwohnsitz.

Ferienhaus mit intensiver Eigennutzung

Grundsätzlich müssen Sie auch Ihr Ferienhaus als Zweitwohnsitz anmelden, wenn es sich in Deutschland befindet, Sie es selbst nutzen und dort regelmäßig viel Zeit verbringen. Sie haben Frage zu diesem Thema? Unsere Immobilienexperten beraten Sie gerne!

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Muss ich bei (Teil-)Vermietung meines Ferienhauses einen Zweitwohnsitz anmelden?

Ein Ferienhaus, das sie an Urlauber vermieten und nicht oder nur sehr eingeschränkt selbst nutzen, müssen sie nicht als Zweitwohnsitz anmelden. Das gilt für vermietete Chalets im Ausland, aber auch für vermietete Ferienhäuser innerhalb Deutschlands. Bei Vermietung Ihres Ferienhauses in Deutschland fällt also nicht die in vielen Gemeinden inzwischen übliche Steuer für einen Zweitwohnsitz an.

EuroParcs bietet Ihnen neben der Möglichkeit zum Erwerb eines Ferienhauses als Investitionsobjekt auch die Wahl zwischen verschiedenen Modellen zur Kombination von Eigennutzung und Vermietung. Sie möchten mehr über die Investitionsmöglichkeiten bei EuroParcs und relevante Steuervorteile erfahren? Fragen Sie kostenlos unsere Investment-Broschüre an.

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Gelten Ferienhäuser im Ausland als Zweitwohnsitz?

Eine Ferienwohnung gilt zwar als Zweitwohnsitz, wenn sie nicht vermietet ist, Ausnahmen gelten jedoch für Zweitwohnungen und Ferienhäuser im Ausland. Wer einen Zweitwohnsitz in einem anderen Land hat, braucht ihn in Deutschland nicht anzumelden.

Ferienhäuser im Ausland sind nie Zweitwohnsitz

Dies gilt also für alle Ferienhäuser in einem EuroParcs Ferienpark in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg oder Österreich. Er ist auch dann nicht in Deutschland meldepflichtig, wenn Sie viel Zeit in Ihrem Ferienhaus im Ausland verbringen. Für die Auslandsimmobilie fällt dementsprechend auch keine Zweitwohnsitzsteuer an. Sollte der Hauptwohnsitz jedoch im Ausland sein und in Deutschland ein Nebenwohnsitz in Form eines Ferienhauses bestehen, ist dieser meldepflichtig.

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Die Entscheidung für eine Geldanlage in Form einer Immobilie ist eine große Investition und will gut überlegt sein. Deshalb stehen Ihnen unsere Ferienhausexperten stets zur Seite - und zwar ganz individuell.

Von der Besichtigung des Objekts über die sorgfältige Besprechung des Kaufprozesses bis hin zum Kaufabschluss beraten wir Sie gerne - und sind auch nach dem Kauf noch für Sie da. Bei EuroParcs profitieren Sie von kurzen Kommunikationswegen und über 40 Jahren Erfahrung.

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Warum EuroParcs?

Seit mehr als 40 Jahren zeichnet sich EuroParcs durch Expertise im Verkauf von Ferienhäusern aus. Wir sind Marktführer im Verkauf von Ferienhäusern in den Niederlanden. Auch in anderen Ländern sind wir mit Ferienparks in Österreich, Belgien und Luxemburg auf dem Vormarsch. So verfügen wir über mehr als 50 Ferienparks in Europa.

Das Wichtigste ist für uns die Qualität unserer Ferienparks und -häuser. Indem wir kontinuierlich in unsere Marke, unsere Parks und Unterkünfte investieren, sichern wir eine stets gute Belegung.

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